AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Verträge. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Angebote und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass der Auftragnehmer dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können jederzeit auf der Internetseite eingesehen werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

“Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande; diese sind die Vertragspartner.

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat; sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Auftragnehmers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers auftreten, wird das Studio bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Auftraggebers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

Der Vertragsschluss muss schriftlich erfolgen. Ein Vertragsschluss per E-Mail wird der schriftlichen Form gleichgesetzt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und vom Auftragnehmer zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Auftragnehmers zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Auftragnehmers an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte-Verwertungsgesellschaften.

Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Auftragnehmer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

Rechnungen des Auftragnehmers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Geltendmachung weiteren Schadens insbesondere durch Inkassomaßnahmen bleibt unberührt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern. Der Auftragnehmer wird hierbei jederzeit die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Vorauszahlung wird der Gesamtsumme der Produktion gutgeschrieben.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen oder mindern.

Die künstlerischen, fotografischen und bildgestalterischen Stile des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber bekannt und ihm ist bewusst, dass seine Materialien im ähnlichen Stil bearbeitet werden. Dem Auftraggeber ist auch bekannt, dass im Rahmen der Dienstleistung des Auftragnehmers keine Garantie für die Art der Bearbeitung gegeben werden kann.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an den Auftragnehmer zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Sachmängel, die vom Auftragnehmer anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

Öffentliche Ingebrauchnahme, Nutzung sowie Vergütung der jeweiligen Leistung des Auftragnehmers stellen jeweils eine Abnahme dar. Der Abnahme steht es außerdem gleich, wenn der Auftraggeber das abnahmefähige Werk nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen abnimmt, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde.

Die dem Auftraggeber überlassenen Medien (zum Beispiel USB-Sticks, externe Festplatten, DVD) werden auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Medien abspielbar. Dennoch kann der Auftragnehmer keine Garantie der Abspielbarkeit auf allen Endgeräten geben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die an den Endgeräten durch die Verwendung des Materials entstehen.

Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen des gelieferten Materials, sofern die Vorstellungen und Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht schriftlich dargestellt und Bestandteil des Vertrages wurden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtzeitige Fertigstellung der vereinbarten Materialien. Die Dienstleistung des Foto- und Videografen ist eine kreative Arbeit – es kann keine Garantie auf das Gefallen des Materials gegeben werden.

Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme leistet der Auftragnehmer nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen.

Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der finalen Foto und/oder Video Daten angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn der Auftragnehmer hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
Schadensersatz leistet der Auftragnehmer nur in Höhe der getätigten Anzahlung, da bei nicht Erfüllung durch höhere Gewalt kein Einfluss von dem Auftragnehmer genommen werden kann.

Der Auftraggeber ist für die Sicherstellung der Ausführbarkeit der Leistungen des Auftragnehmers verantwortlich. Er sichert dem Auftragnehmer zu, dass im Rahmen seiner Dienstleistung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil des Vertrages. Soweit der Auftragnehmer im Rahmens einer Dienstleistung die Rechte Dritter benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein.

Der Auftragnehmer geht grundsätzlich davon aus, dass im Rahmen seiner Dienstleistung keine rechte Dritter verletzt werden oder hierfür die entsprechende Einverständniserklärung der Dritten vorliegt. Bei Verletzung Rechte Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Auftragnehmer gestellten Forderungen bezüglich der Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Rechteeinholung und deren Verwendung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Materialen zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Dies kann zum Beispiel die Veröffentlichung in sozialen Medien oder auf der Website des Auftragnehmers sein.

Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, die Materialen mit seinem Namen oder einem anderweitigem Vermerk mit Bezug zu seiner Dienstleistung zu versehen.

Abweichungen hiervon können schriftlich vereinbart werden.

Das Urheberrecht der erstellten Materialen liegt immer beim Auftragnehmer. Die erstellten Materialien sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch bestimmt.

An den Auftraggeber übertragene Nutzungsrechte dürfen ohne vorherige Vereinbarung nicht weitergegeben werden.

Lieferzeiten müssen vertraglich vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist der Arbeitnehmer berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

Ein kostenfreier Rücktritt des Auftraggebers von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, gelten nachfolgende Regelungen:

  • Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, wird diese vom Arbeitnehmer als Ausfallhonorar abgerechnet.
  • Wurde keine Vorauszahlung vereinbart und erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers ab dem 15. Tag nach Vertragsunterzeichnung sind 25%,
  • sieben Tage vor dem vereinbarten Termin 50% und
  • ab drei Tagen vor dem vereinbarten Termin 100% der Gesamtsumme als Ausfallhonorar zu zahlen.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Auftraggebers, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Auftraggeber bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Auftraggeber nach den vertraglich gebuchten Terminen vorliegen und der Auftraggeber auf Rückfrage des Auftragnehmers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Auftragnehmers oder Zwecks, gebucht werden;
Der Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Auftragnehmers zuzurechnen ist;
Bei berechtigtem Rücktritt des Auftragnehmers entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

Der Auftragnehmer ist berechtigt aber nicht verpflichtet jegliche Form von Daten zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Daten kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Auftragnehmers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

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